Informationen zur Lizenzierung von Adobe Stock-Medien.

Die verschiedenen Lizenztypen im Vergleich.

  • Übersicht.

    Diese Informationen zur Lizenzierung von Medien bei Adobe Stock gelten für Einzelpersonen sowie für Abonnentinnen und Abonnenten von Creative Cloud für Teams. Unternehmenskunden finden auf der Seite zu Unternehmenslizenzen weitere Informationen.


    Visuelle Stockmedien.

    Mit einer unbefristeten, weltweit geltenden Adobe Stock-Lizenz kannst du den Content, den du lizenziert hast, in sämtlichen Medien verwenden, einschließlich Print, Präsentationen, Sendungen, Websites und Social Media. Lies bitte die folgende Zusammenfassung der Einschränkungen durch. Weitere Details kannst du den Nutzungsbedingungen entnehmen.


    Lizenzvergleich.


    VerwendungStandardlizenzPlus-LizenzErweiterte Lizenz
    Unbegrenzte Anzahl von Web-Ansichten
    Stockmedium kann in E-Mail-Marketing, Werbung auf Smartphones und Tablets, Social Media und Sendungen verwendet werden.*
    Stockmedium kann geändert werden.*
    Höchstens 500.000 Kopien oder Ansichten für das Stockmedium zulässig
    Über 500.000 Kopien oder Ansichten für das Stockmedium zulässig
    Stockmedium darf für Handelsartikel, Vorlagen oder andere Produkte für den Verkauf verwendet werden.*

    * Siehe Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Hinweis „Nur zur redaktionellen Nutzung“.

    Standardlizenzen.

    Für die meisten Adobe Stock-Fotos, -Vektoren und -Illustrationen gilt eine Standardlizenz. Eine Standardlizenz erlaubt dir Folgendes:

    • Reproduktion von bis zu 500.000 Kopien des Stockmediums in sämtlichen Medien, beispielsweise auf Produktverpackungen, in gedruckten Marketing-Materialien sowie in digitalen Dokumenten oder Software.
    • Einbindung des Stockmediums in E-Mail-Marketing, Werbung auf Smartphones und Tablets, Fernseh- oder digitale Programme, wenn weniger als 500.000 Aufrufe zu erwarten sind.
    • Veröffentlichen des Stockmediums auf einer Website oder in Social Media ohne Begrenzung der Aufrufe.
    • Einbindung des Stockmediums in bestimmte Produkttypen (z. B. in ein Lehrbuch), sofern das Stockmedium selbst nicht den Hauptwert des Produkts ausmacht und das Produkt nicht häufiger als 500.000 Mal reproduziert wird.
    • Weitergabe des unveränderten Stockmediums an Kolleginnen und Kollegen sowie an Externe, die sich vertraglich zur Einhaltung der Lizenzbestimmungen verpflichtet haben.
    • Übertragen der Lizenz auf deinen Kunden oder Arbeitgeber.

    Unter einer Standardlizenz nicht zulässig:

    • Weitergabe der eigenständigen Datei.
    • Erstellung von Waren, Vorlagen oder anderen Handels- und Vertriebsprodukten, bei denen das Stockmedium selbst den Hauptwert des Produkts ausmacht. So darfst du damit beispielsweise keine Poster, T-Shirts oder Kaffeetassen gestalten, die hauptsächlich wegen des aufgedruckten Stockmediums gekauft werden.
    • Übertragung der Lizenz an mehrere Arbeitgebende oder Kundinnen/Kunden, sofern nicht jeweils eine separate Lizenz für diese erworben wird.

    Plus-Lizenzen.

    Plus-Lizenzen sind erhältlich für Videos, Vorlagen, 3D-Medien und die Premium Collection von Adobe Stock.

    Unter einer Plus-Lizenz zulässig:

    • Verwenden des Stockmediums mit allen im Rahmen der Standardlizenz gewährten Rechten.
    • Reproduktion des Stockmediums ohne Beschränkung auf 500.000 Kopien/Aufrufe.

    Unter einer Plus-Lizenz nicht zulässig:

    • Weitergabe der eigenständigen Datei.
    • Erstellung von Waren, Vorlagen oder anderen Handels- und Vertriebsprodukten, bei denen das Stockmedium selbst den Hauptwert des Produkts ausmacht. So darfst du damit beispielsweise keine Poster, T-Shirts oder Kaffeetassen gestalten, die hauptsächlich wegen des aufgedruckten Stockmediums gekauft werden.

    Erweiterte Lizenzen.

    Unter einer erweiterten Lizenz zulässig:

    • Verwenden des Stockmediums mit allen im Rahmen der Standardlizenz gewährten Rechten.
    • Reproduktion des Stockmediums ohne Beschränkung auf 500.000 Kopien/Aufrufe.
    • Erstellung von Waren oder Handels- und Vertriebsprodukten, deren Hauptwert das Stockmedium selbst darstellt, z. B. Kaffeetassen oder T-Shirts.

    Unter einer erweiterten Lizenz nicht zulässig:

    • Weitergabe der eigenständigen Datei.

    Eingeschränkte Lizenz – Adobe Express

    Für einige Adobe Stock-Medien, die in der Adobe Express-App bereitgestellt werden, gilt die „Eingeschränkte Lizenz – Adobe Express“.* Diese Lizenz erlaubt Folgendes:

    • Verwendung des Stockmediums in der Adobe Express-App.
    • Einbindung des Stockmediums in dein Adobe Express-Projekt und Veröffentlichung und Download des Projekts, um es außerhalb der Adobe Express-App zu verwenden.

    Unter „Eingeschränkte Lizenz – Adobe Express“ nicht zulässig:

    • Herunterladen des Stockmediums und Exportieren oder Teilen als eigenständige Datei.
    • Verwendung des Stockmediums als eigenständige Datei außerhalb der Adobe Express-App.
    • Verwendung des Stockmediums nach Ablauf deines kostenpflichtigen Adobe Express-Abos in einem neuen Adobe Express-Projekt.
    • Einbindung des Stockmediums in Handelswaren oder Vorlagendateien, die für den Verkauf oder die Verbreitung bestimmt sind, sofern das endgültige Projekt kein Originalwerk ist. So darfst du damit beispielsweise keine Poster, T-Shirts oder Kaffeetassen gestalten, die hauptsächlich wegen des aufgedruckten Stockmediums gekauft werden.

    * Wenn ein Adobe Stock-Medium eine „Eingeschränkte Lizenz – Adobe Express“ aufweist, wird bei der Suche in der Adobe Express-App ein Kronensymbol auf dem Stockmedium angezeigt. Um den Lizenztyp zu überprüfen, nachdem das Stockmedium in dein Adobe Express-Projekt importiert wurde, wähle das Stockmedium in deinem Projekt aus und klicke auf das Symbol „Informationen zur Quelle“.


    Generierter Content auf Adobe Stock

    Für jeden generierten Content gelten diese Benutzerrichtlinien:

    Ausgaben per „Text zu Bild“, die von der Adobe Stock-Seite „Generieren“ heruntergeladen werden, können mit einer IP-Haftungsfreistellung verbunden sein. Die IP-Haftungsfreistellung ist der Schutz vor rechtlichen Ansprüchen, die entstehen können, wenn dein mit Unterstützung von Adobe Firefly generierter Content die geistigen Eigentumsrechte einer anderen Person verletzt.

    Weitere Informationen über die Verwendung von generiertem Content („generierte Ausgaben“) und den Umfang der angebotenen IP-Haftungsfreistellung findest du in unseren Nutzungsbedingungen.


    Redaktionelle Nutzung.

    Zusätzlich zu den oben genannten Lizenzeinschränkungen gilt für ein Stockmedium mit dem Vermerk „Nur zur redaktionellen Nutzung“:

    • Darf nur in Zusammenhang mit Ereignissen oder Themen verwendet werden, die von aktuellem oder öffentlichem Interesse sind, d. h. in der Regel in Zeitungs- oder Zeitschriftenartikeln, Nachrichten-Blogs oder ähnlichen Medien.
    • Darf ohne vorherige schriftliche Einverständniserklärung Dritter, z. B. des/der Urheberrechtsinhabers/-inhaberin des Stockmediums, oder ggf. auf dem Stockmedium erkennbarer Personen oder des Eigentümers/der Eigentümerin eindeutig identifizierbarer Gebäude oder Gegenstände, nicht für kommerzielle Zwecke wie Anzeigen, Werbung, Advertorials oder Handelsartikel verwendet werden, selbst wenn du eine erweiterte Lizenz erworben hast.
    • Darf abgesehen von kleineren Anpassungen zur Verbesserung der technischen Qualität, zum Zuschneiden und zum Ändern der Größe in geringem Umfang nicht geändert und nur unter Beibehaltung des redaktionellen Kontexts und der Integrität des Originals verwendet werden.
    • Bei allen Verwendungszwecken müssen die Website und das IPTC-Feld für die Quellenangabe den angegebenen Dateinachweis enthalten, z. B. „Agenturname/Name des Anbieters bzw. der Anbieterin – stock.adobe.com“.

    Audio-Stockmedien.

    Mit Adobe Stock-Audiolizenzen darfst du lizenzierte Musik-Clips unbefristet und weltweit beliebig oft verwenden.

    Die Standardlizenz für Audio deckt die gängigsten Verwendungszwecke wie Social Media, Websites, digitale Werbung und geschäftliche Präsentationen ab, mit Ausnahme der unten genannten.

    Die erweiterte Audiolizenz wird für Projekte benötigt, die über folgende Kanäle verteilt werden:

    • Fernsehen oder Radio
    • Kostenpflichtiges On-Demand-Video oder Video-Streaming
    • Apps oder Videospiele
    • Kino- oder Theateraufführungen
    • Physische Verkaufsstellen

    Einschränkungen für beide Audiolizenztypen:

    • Audiodateien müssen mit dem Bild oder Kommentaren synchronisiert sein. Keine eigenständige Verbreitung. Die Audiodatei darf nicht den Hauptwert des Endprodukts ausmachen.
    • Keine Remixes, Mashups oder andere Änderungen mit dem Zweck, einen neuen Musiktitel zu erstellen. Es sind nur minimale Änderungen zulässig.
    • Audiodateien dürfen nicht in Vorlagen, Logos oder sonstiges Branding-Material eingebunden werden.

    Die vollständigen Bedingungen für Audiolizenzen findest du in den Nutzungsbedingungen.


    Weitere Informationen.

    Falls du weitere Fragen hast:

    • Der Lizenztyp, der einem Stockmedium zugewiesen ist, wird auf der Seite mit den Details im Webbrowser angezeigt.
    • Wenn du nicht sicher bist, welchen Lizenztyp du für ein bestimmtes Stockmedium besitzt oder ob du eine weitere Lizenz für ein Stockmedium benötigst, klicke in der Navigationsleiste oben auf deinen Namen, um deine Seite „Lizenzübersicht“ zu öffnen.
    • Diese Informationen zur Lizenzierung von Medien bei Adobe Stock gelten für Einzelpersonen sowie für Abonnentinnen und Abonnenten von Creative Cloud für Teams. Unternehmenskunden finden auf der Seite zu Unternehmenslizenzen weitere Informationen.
    • Die vollständigen Lizenzbedingungen einschließlich zusätzlicher Einschränkungen findest du in unseren Nutzungsbedingungen.