Einschränkungen der Standardlizenz
Unter einer Standardlizenz zulässig:
- Reproduktion von bis zu 500.000 Kopien des Stockmediums auf Produktverpackungen und in gedruckten Marketingmaterialien sowie in digitalen Dokumenten oder Software.
- Einschließen des Stockmediums in E-Mail-Marketing, mobile Werbung oder Fernsehprogramme, wenn weniger als 500.000 Zuschauer zu erwarten sind.
- Veröffentlichen des Stockmediums auf einer Website ohne Einschränkung der Anzahl an Besucher. Bei redaktioneller Verwendung des Stockmediums ist eine Namensnennung im Format „(© Autorenname – stock.adobe.com)“ erforderlich.
- Einschließen des Stockmediums in Produkte auf geringfügige Weise, z. B. in Lehrbüchern.
Unter einer Standardlizenz nicht zulässig:
- Erstellen von Waren oder Handels- und Vertriebsprodukten, bei denen das Stockmedium selbst den Hauptwert des Produkts ausmacht. So dürfen Sie beispielsweise keine Poster, T-Shirts oder Kaffeetassen gestalten, die hauptsächlich wegen des aufgedruckten Stockmediums gekauft werden.
Einschränkungen der Plus-Lizenz
Plus-Lizenzen sind für Bilder der Adobe Stock-Premium-Sammlung, Videos, Vorlagen, Editorial- und 3D-Stockmedien erhältlich.
Unter einer Plus-Lizenz zulässig:
- Sie können das Stockmedium mit allen im Rahmen einer Standardlizenz gewährten Rechten verwenden.
- Reproduktion des Stockmediums ohne die Beschränkung auf 500.000 Kopien/Besucher.
Unter einer Plus-Lizenz unzulässig:
- Erstellen von Waren oder Handels- und Vertriebsprodukten, bei denen das Stockmedium selbst den Hauptwert des Produkts ausmacht. So dürfen Sie beispielsweise keine Poster, T-Shirts oder Kaffeetassen gestalten, die hauptsächlich wegen des aufgedruckten Stockmediums gekauft werden.
Einschränkungen der erweiterten Lizenz
Unter einer erweiterten Lizenz zulässig:
- Sie können das Stockmedium mit allen im Rahmen einer Standardlizenz gewährten Rechten verwenden.
- Reproduktion des Stockmediums ohne die Beschränkung auf 500.000 Kopien/Besucher.
- Erstellen von Waren oder Handels- und Vertriebsprodukten, deren Hauptwert das Stockmedium selbst darstellt, z. B. Kaffeetassen oder T-Shirts.
Für die meisten Bilder können erweiterte Lizenzen erworben werden, indem Sie auf die Miniaturansicht des Bilds klicken, um die Detailansicht zu öffnen und anschließend die Registerkarte „Erweiterte Lizenz“ auszuwählen. Bereits lizenzierte Bilder können erneut mit einer erweiterten Lizenz lizenziert werden, indem Sie auf der Seite „Lizenzverlauf“ auf „Erneut lizenzieren“ klicken. Erweiterte Lizenzen werden nicht mit den Lizenzen Ihres Abonnements verrechnet.
Einschränkungen für „Nur Editorial“
Zusätzlich zu den oben genannten Lizenzeinschränkungen gilt für Stockmedien mit dem Vermerk „Nur zur redaktionellen Nutzung“:
- Darf in jedem beliebigen Kontext verwendet werden, der von aktuellem oder kulturellem Interesse ist, d. h. in der Regel in Zeitungs- oder Zeitschriftenartikeln, Nachrichten-Blogs oder ähnlichen Medien zum Tagesgeschehen.
- Darf ohne schriftliche Einverständniserklärung Dritter, z. B. des Eigentümers des Copyrights des Stockmediums, oder ggf. auf dem Stockmedium erkennbarer Personen oder des Eigentümers eindeutig identifizierbarer Gebäude oder Gegenstände nicht zu kommerziellen Zwecken wie Anzeigen, Werbung, Advertorials, Handelsartikel usw. verwendet werden, selbst wenn Sie eine erweiterte Lizenz erworben haben.
- Darf abgesehen von kleineren Anpassungen zur Verbesserung der technischen Qualität, zum Zuschneiden in geringem Umfang und zum Ändern der Größe nicht bearbeitet und nur unter Beibehaltung des redaktionellen Kontexts und der Aussage des Originals verwendet werden.
- Wenn Sie Editorial-Bilder in Druck-Erzeugnissen, Websites, Blogs usw. verwenden, müssen die Website und das IPTC-Feld für die Quellenangabe den angegebenen Bildnachweis enthalten, z. B. „Agenturname/Autorenname – stock.adobe.com“.
- Wenn Sie Editorial-Bilder oder -Videos in Filmen, Fernsehsendungen, Podcasts usw. verwenden, müssen Sie als Bildnachweis „Bild(er) und/oder Video(s) unter Lizenz von Agenturname/Autorenname – stock.adobe.com“ angeben.